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Service

Dichtheitsprüfung

Gemäß der F-Gase Verordnung besteht die gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen. Diese gilt nicht nur für gewerbliche und industrielle Betreiber von Kälteanlagen, sondern auch für privat betriebene Klimaanlagen und Wärmepumpen. Dabei dürfen die Dichtheitsprüfung nur von zertifizierten Betrieben ausgeführt werden.

In welchen Intervallen die Dichtheitskontrollen durchgeführt werden müssen ergibt sich durch das sogenannte CO2- Äquivalent der Kälteanlage. Das CO2-Äquivalent errechnet sich aus dem Produkt des GWP (Global Warming Potential - Treibhauspotential) des Kältemittels und der Füllmenge.

Aus dem errechneten CO2-Äquivalent ergeben sich folgende Intervalle:

  • Ab 5 Tonnen > jährlich Prüfung
  • Ab 50 Tonnen > halbjährliche Prüfung
  • Ab 500 Tonnen > vierteljährliche Prüfung


Beispiel:


Eine Anlage ist mit 1,3kg R404A gefüllt.
Das GWP von R404A beträgt 3922. Multipliziert man den GWP von 3922 mit der Füllmenge von 1,3kg, ergibt sich ein CO2-Äquivalent von 5098 kg bzw. 5,098t.
Somit muss die Anlage 1xjährlich auf Dichtheit überprüft werden.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000€ pro Verstoß geahndet werden.


Das Kältemittel Ihrer Anlage ist nicht aufgeführt? Sie sind nicht sicher?


Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der neuen Vorschrift, berechnen für Sie die vorgeschriebenen Intervalle, erinnern Sie an notwendige Prüfungen und führen die Dichtheitszertifizierungen durch. Auch alle Dokumentationsaufgaben übernehmen wir softwaregestützt für Sie.

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