Effizienz & Umwelt
F-Gase-Verordnung
Die F-Gase Verordnung (EU) NR. 517.2014 vom 01.01.2015 ist eine von vielen Maßnahmen, die dabei helfen soll, dem Klimawandel entgegenzuwirken.
Sie stellt Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vor große Herausforderungen.
Im Allgemeinen sieht die Verordnung eine schrittweise Reduzierung der HFKW-Mengen bis zum Jahr 2030 um 79% vor (Phase-Down-Szenario), die in die EU eingebracht werden dürfen. Zudem wird es zukünftig zu Verwendungs- und Verkaufsbeschränkungen von Kältemitteln mit einem hohen GWP (Global Warming Potential =Treibhauspotential) kommen.
Durch die schrittweise Reduktion der F-Gase (fluorierte Kohlenwasserstoffe) mit hohem GWP müssen sich Anlagenbetreiber sowohl bei Investitionen in neue Kälteanlagen als auch beim Betrieb von Bestandsanlagen die Frage stellen: Welche Anlagen können mit einem zukunftsfähigen Kältemittel betrieben werden? Welche Anlagen müssen zukünftig ersetzt werden? Als Reaktion auf diesen Phase-Down-Prozess, wird es in Zukunft zu gravierenden Preiserhöhungen von HFKW-Kältemitteln kommen, wodurch auch Service- und Betriebskosten ansteigen.
Als zertifiziertes Unternehmen stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der F-Gase Verordnung mit unserem erfahrenen Team zur Seite. Gerne beraten wir Sie, welche umweltfreundlichen Alternativen und Konzepte für Ihre Kälte- und Klimaanalgen in Frage kommen.
Sie stellt Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vor große Herausforderungen.
Im Allgemeinen sieht die Verordnung eine schrittweise Reduzierung der HFKW-Mengen bis zum Jahr 2030 um 79% vor (Phase-Down-Szenario), die in die EU eingebracht werden dürfen. Zudem wird es zukünftig zu Verwendungs- und Verkaufsbeschränkungen von Kältemitteln mit einem hohen GWP (Global Warming Potential =Treibhauspotential) kommen.
Durch die schrittweise Reduktion der F-Gase (fluorierte Kohlenwasserstoffe) mit hohem GWP müssen sich Anlagenbetreiber sowohl bei Investitionen in neue Kälteanlagen als auch beim Betrieb von Bestandsanlagen die Frage stellen: Welche Anlagen können mit einem zukunftsfähigen Kältemittel betrieben werden? Welche Anlagen müssen zukünftig ersetzt werden? Als Reaktion auf diesen Phase-Down-Prozess, wird es in Zukunft zu gravierenden Preiserhöhungen von HFKW-Kältemitteln kommen, wodurch auch Service- und Betriebskosten ansteigen.
Als zertifiziertes Unternehmen stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der F-Gase Verordnung mit unserem erfahrenen Team zur Seite. Gerne beraten wir Sie, welche umweltfreundlichen Alternativen und Konzepte für Ihre Kälte- und Klimaanalgen in Frage kommen.
Für den Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen ergeben sich neue Pflichten durch die F-Gase-Verordnung:
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Zertifizierungspflicht
Der Betreiber ist verantwortlich, dass die Errichtung, Instandhaltung, Wartung, Demontage und Entsorgung der Anlagen nur von Firmen und Personen durchgeführt wird, die nach ChemKlimaschutzV (Chemikalien-Klimaschutzverordnung) zertifiziert sind. -
Dichtheitsprüfungen
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung wird durch das CO2-Äquivalent des eingesetzten Kältemittels bestimmt. Bei Kälte- und Klimaanlagen mit hohem CO2-Äquivalent verkürzen sich die Fristen zwischen den Dichtheitsprüfungen. Das CO2-Äquivalent errechnet sich aus der Füllmenge mal dem GWP-Wert des Kältemittels. -
Aufzeichnungspflicht
Alle Änderungen der Kältemittelfüllmenge müssen dokumentiert und über den Zeitraum von 5 Jahren nachgewiesen werden. -
Pflicht zur Vermeidung von F-Gasen
Betreiber von Kälteanlagen müssen Vorkehrungen treffen, um die Freisetzung von F-Gasen zu vermeiden. Sie ergreifen alle technisch und wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen, um Leckagen von F-Gasen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wird eine Leckage entdeckt, muss der Betreiber sicherstellen, dass die Einrichtung unverzüglich repariert wird.