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Effizienz & Umwelt

F-Gase-Verordnung

Die F-Gase Verordnung (EU) NR. 517.2014 vom 01.01.2015 ist eine von vielen Maßnahmen, die dabei helfen soll, dem Klimawandel entgegenzuwirken.

Sie stellt Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vor große Herausforderungen.

Im Allgemeinen sieht die Verordnung eine schrittweise Reduzierung der HFKW-Mengen bis zum Jahr 2030 um 79% vor (Phase-Down-Szenario), die in die EU eingebracht werden dürfen. Zudem wird es zukünftig zu Verwendungs- und Verkaufsbeschränkungen von Kältemitteln mit einem hohen GWP (Global Warming Potential =Treibhauspotential) kommen.

Durch die schrittweise Reduktion der F-Gase (fluorierte Kohlenwasserstoffe) mit hohem GWP müssen sich Anlagenbetreiber sowohl bei Investitionen in neue Kälteanlagen als auch beim Betrieb von Bestandsanlagen die Frage stellen: Welche Anlagen können mit einem zukunftsfähigen Kältemittel betrieben werden? Welche Anlagen müssen zukünftig ersetzt werden? Als Reaktion auf diesen Phase-Down-Prozess, wird es in Zukunft zu gravierenden Preiserhöhungen von HFKW-Kältemitteln kommen, wodurch auch Service- und Betriebskosten ansteigen.

Als zertifiziertes Unternehmen stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der F-Gase Verordnung mit unserem erfahrenen Team zur Seite. Gerne beraten wir Sie, welche umweltfreundlichen Alternativen und Konzepte für Ihre Kälte- und Klimaanalgen in Frage kommen.

Für den Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen ergeben sich neue Pflichten durch die F-Gase-Verordnung:

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Für gutes Klima.